Taxitarifordnung:
Die am 01.04.2026 in Kraft getretene Verordnung (§2) des Westerwaldkreises sieht folgende Veränderungen vor:
1. Grundpreis für jede Inbetriebnahme der Taxe .................4,30 EURO

2.  Wegstreckenberechnung
2.1 Tarifstufe I (Kilometerpreis) ............................................1,70 EURO
Gilt für Anfahrt, Abhol- und Rundfahrten auserhalb der Gemeinde, in
der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Innerhalb der Betriebs-
sitzgemeinde wird keine Anfahrt berechnet.

2.2 Tarifstufe II (Kilometerpreis) ...........................................2,70 EURO
Gilt für Zielfahrten bei Tag (von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) innerhalb des Westerwaldkreises.

2.3 Tarifstufe III (Kilometerpreis) ..........................................2,85 EURO
Gilt für Zielfahrten bei Nacht (von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) innerhalb des Westerwaldkreises.

3. Der Zuschlag für Großraumtaxen ....................................6,80 EURO
Das Wartezeitentgelt  ................................................1h á 39,60 EURO

Der Fahrer ist verpflichtet den Fahpreisanzeiger bei jeder
bestellter / angenommene Fahrt einzuschalten.